B&K Gartenbau GbR

Inhaber R.Bönsch / F.Klose

WEG und die daraus resultierenden Problematiken

 

WEG oder Wohnungseigentumsgesetz beschreibt und regelt was sie tun und lassen dürfen, wenn sie Wohnungseigentum haben das nicht als Alleineigentum definiert ist.

 

Aus konkretem Anlass wollen wir hier kurz beschreiben was passieren kann, wenn einzelne Eigentümer in einer Wohnanlage bauliche Veränderungen vornehmen wollen, die so nicht mehrheitlich beschlossen wurden. Wir hatten die Anfrage von 2 Eigentümern aus Solln, die im gemeinschaftlichen Garten eine kleine Fläche an einer sonnigen Stelle gepflastert haben wollten. Nutzungshintergrund war ein verfestigter Platz zum Aufstellen von mobilen Spielgeräten für Kleinkinder sowie Gartenliegen für die Mütter. B&K Gartenbau hat daraufhin ein Angebot gemacht und an die zuständige Hausverwaltung geschickt. Der Auftrag wurde unterschrieben genehmigt an uns geschickt mit der Bitte um schnelle Ausführung. Bereits kurz nach Beginn der Arbeiten kamen die ersten älteren Eigentümer und fragten was wir hier machen. Nach Erklärung der Arbeiten verschwanden diese Personen wieder, aber so im Laufe des ersten Tages waren so um die 10 Personen da, die unsere Arbeiter mit Fragen bombardierten. Man muß auch noch wissen, dass der Gartenanteil mehr als verwildert war und ist, d.h. Interesse an dem Grundstück hatte bis zu Beginn der Arbeiten definitiv niemand. Man merkte aber deutlich wie das Interesse an dem verwilderten Grundstück zu nahm. Uns überkam das Gefühl, dass Veränderungen von bestimmten Personengruppen hier definitiv unerwünscht sind. Um es plastischer zu beschreiben, die Sache hatte zu gären angefangen und entwickelte sich sehr unschön!

 

Am dritten Tage der Arbeiten hat sich dann der Verwalter gemeldet mit Bitte um sofortigen Stopp der Arbeiten, es müssten einige Dinge geklärt werden. Wir haben dann in der Zwischenzeit eine andere Baustelle bearbeitet. Nach ca. 3 Wochen meldete sich der Verwalter wieder und sagte es gäbe, da einen Beschluß einer Eigentümerversammlung der etwas anderes sagte, er habe da einen Fehler gemacht und etwas beauftragt, was so nicht beschlossen wurde. Eben keine gepflasterte Fläche an einem sonnigen Platz, sondern an der schattigsten Stelle ein aufgekiester befestigter Platz, den im nach hinein niemand wollte und auch niemand brauchte. Man muss dazu wissen der Eigentümerbeschluß wurde um 22:30 gefasst nachdem, fast die Hälfte der Eigentümer bereits weg war, die andere Hälfte wohl schon geschlafen hat. Aber Beschluß ist Beschluß, angefochten hat ihn niemand, somit war er gültig. Der Verwalter ist nach eigener Aussage mit mehr als 60 Mails bombardiert worden, unter Androhung ihn vor Gericht zu ziehen und ihn persönlich haftend zu machen. Er bat uns dann genau nach Beschluß die Arbeiten umzusetzen, was wir auch gemacht haben. Die Arbeiten wurden auch korrekt bezahlt, nur hat von den ausgeführten Arbeiten keiner etwas, bis auf ein paar Querulanten in dieser Anlage, die haben ihr Recht umgesetzt und sind wohl voll zufrieden. Das beste Argument der Querulanten war: Das wird ein so schöner Platz, da kommen unter Umständen Nachbarn die dann dort widerrechtlich grillen. B&K Gartenbau hat da auch eine Meinung dazu, nur die wollen wir hier nicht kund tun, wir wollen ja den Anstand und die Netiquette wahren.

 

Schlimm, dass das so ausgegangen ist, aber man sollte aus solchen Dingen auch was Positives ziehen. Wenn sie dem WEG unterliegen und Umbauten oder Änderungen an ihren Sondereigentumsflächen oder dem Gemeinschaftseigentum planen, lassen sie sich das in einer Eigentümerversammlung genehmigen. Sollten sie das nicht tun, kann ein Rückbau auf ihre Kosten gerichtlich verlangt werden.